- 09.12.2025
- Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)
KostBRÄG 2025: Das Übergangsrecht in Straf- und Bußgeldsachen
Am 1.6.2025 ist das KostBRÄG 2025 in Kraft getreten. Die Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen sind dabei im Bereich der Fest- und Betragsrahmengebühren linear um ca. 9 % und bei den Wertgebühren um linear ca. 6 % angehoben worden. Ob der Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen die seit dem 1.6.2025 geltenden höheren Beträge zugrunde zu legen sind, richtet sich nach § 60 Abs. 1 RVG. In diesem Beitrag sollen die Auswirkungen in Straf- und Bußgeldsachen erläutert werden.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS).
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