Logische Verknüpfungen

Von zentraler Bedeutung bei der juris Recherche sind die logischen Verknüpfungen. Die Sucheingaben innerhalb eines Suchfeldes müssen durch die Verwendung der drei logischen Operatoren UND, ODER, NICHT in einen logischen Zusammenhang gesetzt werden.

Es gibt eindeutige Kriterien für eine Suche wie zum Beispiel eine Fundstelle. In der Regel wird man aber mehr als ein Kriterium heranziehen müssen, beispielsweise einen Paragrafen sowie einen oder mehrere Begriffe, um zu einem befriedigenden Suchergebnis zu kommen. Diese Suchkriterien werden in der Regel kumulativ eingesetzt; es kann aber auch vorkommen, dass man bei einem Begriff nicht ganz sicher ist und daher einen zweiten Begriff alternativ eingeben möchte. Auch kann es vorkommen, dass man bestimmte Bereiche gänzlich ausschließen möchte.

Die "UND-Verknüpfung"

Wird lediglich ein Leerzeichen zwischen einzelne Suchbegriffe/Kriterien gesetzt, so werden diejenigen Dokumente gefunden, in denen alle diese Suchbegriffe/Kriterien vorkommen; die Standardverknüpfung ist demnach die "UND-Verknüpfung".

Die standardmäßige UND-Verknüpfung bewirkt, dass sich als Treffer nur solche Dokumente qualifizieren, die bei der gleichzeitigen Verwendung mehrerer Sucheingaben sowohl auf die eine als auch auf die andere Sucheingabe zutreffen (Schnittmenge).

Hinweis: Die Verwendung der "UND-Verknüpfung", also die Ausgabe einer Schnittmenge der Sucheingaben, ist die für die meisten Recherchen sinnvollste logische Beziehung, da dies bei der Verwendung sinntragender Begriffe zu einer zweckmäßigen Selektion von Dokumenten führt.

Die "ODER-Verknüpfung"

Auf zwei mit "ODER" verknüpfte Suchanfragen erhalten Sie als Treffer solche Dokumente, in denen ein Dokument den einen Suchbegriff und ein anderes Dokument den anderen Suchbegriff beziehungsweise ein Dokument beide Suchbegriffe enthält (Vereinigungsmenge).

Hinweis: Das logisch verwendete ODER muss in Großbuchstaben eingetragen werden. So wird ausgeschlossen, dass der logische Operator als Text interpretiert wird.

Beispiele:

  • "bgh ODER olg saarbrücken"
  • "njw ODER nvwz"
  • "lbo ODER garvo"
  • "erwerbseinkommen ODER erwerbsersatzeinkommen".
  • “betriebliche betätigung“ ODER „berufliche betätigung“

Die "NICHT-Verknüpfung"

Bei dieser Verknüpfungsart schließen Sie alle diejenigen Dokumente aus, die den auf den logischen Operator folgenden eingetragenen Begriff enthalten. Anders ausgedrückt erhalten Sie solche Dokumente, die das eingetragene Kriterium nicht erfüllen (Ausschlussmenge).

Hinweis: Wir empfehlen, das logisch verwendete NICHT in Großbuchstaben einzutragen. So wird ausgeschlossen, dass der logische Operator als Text interpretiert wird.

Beispiele:

  • „scheinwaffe NICHT finger“
  • "NICHT bgh" - gibt als Ergebnis die Entscheidungen aller anderen Gerichte aus.
  • "kündigung außerordentlich NICHT kschg"
  • "kündigung außerordentlich NICHT kschg NICHT tvg" beziehungsweise „kündigung außerordentlich NICHT (kschg ODER tvg)“

In der „Einfachen Suchzeile“ kann die "NICHT-Verknüpfung" hintereinander genutzt werden, um mehrere Kriterien ausschließen. Eine Klammersetzung zur Verschachtelung der logischen Verknüpfungen ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber entsprechend den Grundsätzen boolescher Algebra erfolgen. Möchten Sie beispielsweise mehrere Suchbegriffe oder Kriterien ausschließen, verwenden Sie vor jedem einzelnen den "NICHT-Operator": Im obenstehenden 4. Beispiel werden alle Dokumente zum Thema „außerordentliche Kündigung“ gefunden; es werden keine Dokumente gefunden, in denen das Kündigungsschutzgesetz mit der Abkürzung „kschg“ oder die Abkürzung „tvg“ für das Tarifvertragsgesetz vorkommt.