Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz Beschussverordnung Abschnitt 3 Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen Fußnoten
Abschn. 3 Überschrift: IdF d. Art. 2 Nr. 2 V v. 1.9.2020 I 1977 mWv 19.9.2020
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