Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum zweiten Diskussionsteilentwurf des BMJV für ein Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts Stellung genommen.
In der Stellungnahme spricht sich der DRB gegen die Verwendung des Begriffes "Vormundschaft" aus. Zeitgemäßer sind Begriffe wie "Fürsorge" und "Sorge".
Er fordert, dass der Begriff der Vorsorgevollmacht gesetzlich definiert wird und die formellen Voraussetzungen der Vorsorgevollmacht gesetzlich geregelt werden.
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Stellungnahme des DRB Nr. 12/2018 v. 28.11.2018 (PDF, 79 KB)
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des DRB Nr. 12/2018 v. 28.11.2018