Die EU-Verordnung vom 28.02.2018 über "Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts" tritt am 03.12.2018 in Kraft.
Damit soll das sog. Geoblocking unterbunden werden. Geoblocking hindert die Verbraucher daran, über das Internet auf Webseiten einzukaufen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat angesiedelt sind.
juris-Redaktion
Quelle: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes v. 28.11.2018