Das SG Karlsruhe hat entschieden, dass eine durch Chrom verursachte Krebserkrankung der Lunge bereits bei 93 Chromjahren als Berufskrankheit anerkannt werden kann.
Der Kläger leidet an Lungenkrebs, den er auf seine mehrjährige Beschäftigung in chromverarbeitenden Betrieben bis Anfang der 90er Jahre zurückführt. Nach Ermittlungen zu den Arbeitsplätzen des Klägers holte die Berufsgenossenschaft ein Gutachten ein, in dem die Anerkennung der Berufskrankheit Nr. 1103 ("Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen") vorgeschlagen wurde. Die Beklagte lehnte das Vorliegen einer Berufskrankheit dennoch ab, weil auch nach dem eingeholten Gutachten nicht eine Belastung von wenigstens 500, sondern allenfalls von 240 sog. "Chromjahren" vorgelegen habe. Im Klageverfahren hat das Sozialgericht nach einer Neuberechnung der Belastung, die zur Ermittlung von nur noch 93 Chromjahren führte, ein weiteres Gutachten eingeholt; auch dieses Gutachten fiel zugunsten des Klägers aus. Die Beklagte blieb bei ihrer Auffassung, dass keine ausreichend hohe Belastung vorgelegen habe, um eine Erkrankung durch Chrom und seine Verbindung wahrscheinlich zu machen.
Die deswegen zum SG Karlsruhe erhobene Klage hatte Erfolg.
Das Verwaltungsgericht ist der Argumentation der beiden Gutachter gefolgt, dass im Falle des Klägers eine ausreichende Belastung mit Chrom für die Verursachung des bei ihm festgestellten Lungenkrebses vorgelegen hat. Der Gesetzgeber verlange in der Berufskrankheitenverordnung für die BK Nr. 1103 keine Mindestbelastung. Danach reichten Belastungen aus, die nach dem gegenwärtigen medizinischen Stand ausreichend seien, um eine Erkrankung wie beim Kläger auszulösen. Dies könne nach den vorliegenden Gutachten bereits bei 93 Chromjahren der Fall sein. Auch der Umstand, dass die letzte erhöhte Chromexposition im Jahr 1992 stattfand, stand dem nicht entgegen, weil sich ein derartiger "Chromatlungenkrebs" auch noch Jahre nach dem Wegfall der Belastung entwickeln könne.
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des SG Karlsruhe v. 25.01.2019