Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Behindertengleichstellungsgesetz Abschnitt 3 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit Fußnoten
Abschn. 3 (§ 13): Eingef. durch Art. 1 Nr. 15 G v. 19.7.2016 I 1757 mWv 27.7.2016
Fassungen, Zitierungen und Änderungen![]() BGG wird von einer Vorschrift des Bundes geändert.
Als Kunde können Sie weitere Informationen direkt aufrufen. Eine Auswahl von Produkten finden Sie
hier.
|
Kostenfreie Inhalte
Recherchieren Sie hier wichtige Gesetze und Verordnungen des Bundes in der aktuell gültigen Fassung.
Hinweis: Um auch die historischen und zukünftigen Fassungen der Gesetze abzurufen und alle weiteren Vorteile der juris Datenbank auszuschöpfen, benötigen Sie den Zugang zu einem unserer Abonnement-Produkte. Informieren Sie sich hier über unser umfassendes Angebot für professionelle Rechtsanwender und testen Sie das Modul Ihrer Wahl 4 Wochen lang gratis. Gerne beraten wir Sie auch persönlich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 587 47 33.
So nutzen Sie die kostenfreie Suche:
- Geben Sie die Abkürzung eines Gesetzes (z.B. StGB, BGB etc.), Begriffe aus dem Titel oder aus dem Gesetzestext in die Suchzeile ein.
- Sie können auch mit Fundstellen aus dem Bundesgesetzblatt oder mit der Nummer des Fundstellen-Nachweises A des Bundesgesetzblatts (FNA-Nr.) suchen.
- Alternativ wählen Sie über den Reiter "Alphabetische Liste" eine Vorschrift aus.