• 19.12.2024
  • Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)

Die KI-Verordnung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Die im Jahr 2024 verabschiedete EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO oder AI Act) tritt ab Februar 2025 sukzessive in Kraft. Der Beitrag informiert über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Pflichten und Risiken von Arbeitgebern im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen und stellt dar, ab wann die jeweiligen Regelungskomplexe in Kraft treten.

Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)

Quelle:
Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)

Fundstelle:
ArbRB 2024, 368-371

Autoren:
Detlef Grimm
Sebastian Krülls