• 07.03.2025
  • DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht

Private Nutzung von Computer, E-Mail-Account & Co. im Betrieb

Die Nutzung betrieblicher Ressourcen wie Computer, E-Mail-Accounts oder anderer technischer Arbeitsmittel gehört zum Alltag eines jeden Arbeitnehmers. In der Regel geschieht dies zur Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten und aller anderen Tätigkeiten, die unmittelbar mit der Arbeit im Unternehmen verbunden sind. Für viele Arbeitnehmer eröffnet die Bereitstellung eines Internet- und E-Mail-Zugangs die Chance, neben ihren beruflichen Aufgaben auch private Angelegenheiten effizient und zeitsparend während der Arbeitszeit zu erledigen. Ob eine solche Privatnutzung erlaubt oder verboten ist, wird zum Teil im Arbeitsvertrag, in einseitigen Richtlinien oder durch Betriebsvereinbarung festgelegt. Doch was gilt, wenn die Privatnutzung technischer Betriebsmittel weder ausdrücklich erlaubt noch verboten ist?

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht.
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:

DER BETRIEB (DB)

Die Zeitschrift zählt seit Jahrzehnten zu den führenden deutschen Fachzeitschriften im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern.

juris Arbeitsrecht Premium

Sie recherchieren alle Fragen des Arbeitsrechts bis hin zu Nischenthemen, immer in Verbindung mit den aktuellen Entscheidungen und Vorschriften.

juris Otto Schmidt Steuerrecht Premium

Großkommentare, Handbücher und etablierte Fachzeitschriften für alle Eventualitäten der steuerlichen Beratung.
DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht
Quelle: Fundstelle:
  • DB 2025, 529-534
Autoren:
  • Thilo Ullrich
  • Josephine Beier