- 07.03.2025
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht
Private Nutzung von Computer, E-Mail-Account & Co. im Betrieb
Die Nutzung betrieblicher Ressourcen wie Computer, E-Mail-Accounts oder anderer technischer Arbeitsmittel gehört zum Alltag eines jeden Arbeitnehmers. In der Regel geschieht dies zur Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten und aller anderen Tätigkeiten, die unmittelbar mit der Arbeit im Unternehmen verbunden sind. Für viele Arbeitnehmer eröffnet die Bereitstellung eines Internet- und E-Mail-Zugangs die Chance, neben ihren beruflichen Aufgaben auch private Angelegenheiten effizient und zeitsparend während der Arbeitszeit zu erledigen. Ob eine solche Privatnutzung erlaubt oder verboten ist, wird zum Teil im Arbeitsvertrag, in einseitigen Richtlinien oder durch Betriebsvereinbarung festgelegt. Doch was gilt, wenn die Privatnutzung technischer Betriebsmittel weder ausdrücklich erlaubt noch verboten ist?
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