• 05.07.2024
  • Forderung und Vollstreckung (FoVo)

Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung zum Dritten

Es sind gerade einmal anderthalb Jahre verstrichen, seit die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) am 21.12.2022 acht neue Formulare für die Vollstreckung gebracht und gegenüber der ZVFV 2012 und GVFV 2015 flexiblere Anwendungsregeln geschaffen hat. Sollten die Formulare zunächst zum 1.12.2023 verbindlich werden, hat die 1. Änderungsverordnung zur ZVFV diesen Termin auf den 1.9.2024 verschoben.

Voraussichtlich zeitgleich mit der Verbindlichkeit dieser Formulare werden diese nun optional geändert. Dies bringt die vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte und vom Bundesrat am 26.4.2024 beschlossene Zweite Verordnung zur Änderung der ZVFV (BR-Drucks 203/24 = 2. ÄVO-ZVFV).

Es ist der 2. Änderungs-Verordnung zur ZVFV anzusehen, welche Lobbyisten hier tätig waren. Die Änderungen waren einerseits nicht notwendig, weil die aufgeworfenen Aspekte und daraus abgeleiteten Änderungen in den jetzt bald verbindlichen Formularen zu lösen sind, jedenfalls solange eine strukturierte und digitalisierte Weiterverarbeitung bei den Vollstreckungsorganen noch nicht stattfindet. Andererseits werden aus der Praxis der Anwender aufgeworfene Probleme nicht gelöst und abgebildet. Es hätte sich empfohlen, hier nicht nur Gerichtsvollziehern und Landesjustizstellen zuzuhören, sondern vor allem diejenigen einzubinden, für die die Justiz ihre Dienstleistungen eigentlich erbringt.

Die Empfehlung kann nur lauten, die neuen Formulare der ZVFV möglichst lange nicht zu nutzen und die Angaben in den jetzt aktuell zu verwendenden Formularen zu platzieren. Das ist ohne Weiteres möglich. Angesichts der laufenden Gesetzgebungsverfahren zur weiteren Digitalisierung der Justiz sowie der Zwangsvollstreckung und der sich daraus ergebenden Änderungsnotwendigkeiten bei den Formularen ist die These, dass diese Formulare nie verbindlich werden, sicher nicht zu gewagt.

Forderung und Vollstreckung (FoVo)

Quelle:
Forderung und Vollstreckung (FoVo)

Fundstelle:
FoVo 2024, 101-107

Autoren:
Frank-Michael Goebel