- 10.10.2024
- Juristische Rundschau (JR)
Sind Regelbeispiele analogiefähig?
Die Analogie ermöglicht es dem Gesetzesanwender, Regelungslücken zu schließen und damit eine umfassende und kohärente Rechtsanwendung sicher zu stellen. Oft eingesetzt, wird sie mitunter auch angewandt, um Regelbeispiele auf nicht unmittelbar erfasste Fälle auszuweiten. Ob sich dieses Vorgehen vollständig in das Verständnis der Analogie als den Schluss einer Gesetzeslücke einfügen lässt, ist fraglich; Regelbeispielsnormen selbst sind nämlich bereits eine gesetzliche Form des Ähnlichkeitsdenkens.
Regelbeispiele sind ein gängiger Weg der Normsetzung des Gesetzgebers. Durch sie macht er Generalklauseln greifbarer und erleichtert die Zuordnung von Standardfällen durch Typisierung. Neben ihrer Bedeutung im Strafrecht nutzt der Gesetzgeber auch im Zivilrecht immer wieder Regelbeispiele.