Compliance-Monitoring
Als Anwender werden Sie automatisch benachrichtigt, wenn eine der Satzung zugrundeliegende Norm von einer Änderung betroffen ist.
Berücksichtigt werden:
- Neue Gesetzesentwürfe im Bundesrecht (Werdegänge in den wesentlichen Verfahrensschritten)
- Verkündete Gesetze im Bundes- und Landesrecht (konsolidierte Fassung), sobald diese von juris dokumentarisch bearbeitet wurden
Die Auswahl der Kommunen, deren Satzungen automatisch beobachtet werden sollen, kann individuell getroffen und jederzeit angepasst werden.
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