Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Praxiskommentar für Arbeitgeber, Formulare und Checklisten

Der Kommentar gibt der Arbeitgeberseite in den Dienststellen eine praktische Orientierungshilfe für die rechtssichere und praxisgerechte Umsetzung des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.

Neuauflage

Das Buch unterstützt die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den jeweiligen Personalvertretungen: Das Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) bestimmt, dass die Dienststelle und die Personalvertretung zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten vertrauensvoll zusammenarbeiten müssen. Über die jeweilige Rollenverteilung und die einzelnen Verpflichtungen beider Seiten gibt es in der Praxis stets unterschiedliche Auffassungen.

Mit Beispielsfällen und Schemata

Neben der Einbeziehung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur bietet das Werk eine Historie des Personalvertretungsrechts, zahlreiche Beispielsfälle und grafische Darstellungen zu den Beteiligungsverfahren. Hervorgehobene Praxistipps und wichtige Hinweise runden das Ganze ab.

Mit Musterformularen

75 praxisgerechte Musterformulare, die heruntergeladen und verwendet werden können, erleichtern die Arbeit mit den Vorschriften des Personalvertretungsrechts.

Rezensionen (zur Vorauflage)

"Angesichts des stetigen Praxisbezuges und der hohen Qualität der Ausführungen erweckt diese erste Auflage hohe Erwartungen und kann verdientermaßen zur Anschaffung empfohlen werden. Da sich der Rezensent selbst mit der kommentierten Rechtsmaterie umfassend auseinandergesetzt hat, kann er die wissenschaftliche Gründlichkeit der Bearbeitung bestätigen." Prof. Dr. Boris Hoffmann, Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 9/2016

Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Christian Bülow (Rechtsanwalt) (Referent beim Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen)

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Der Titel ist in folgenden Produkten enthalten:

juris Personalvertretungsrecht

Das Recht der Personalvertretung und Details etwa zur dienstlichen Beurteilung oder den Versorgungsformen für Bund und Länder.

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