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10 Jahre Freiheitsstrafe für Rizin-Bombenbauer bestätigt
Der BGH hat das Urteil gegen einen tunesischen Staatsangehörigen, der gemeinsam mit seiner Ehefrau einen Sprengstoffanschlag in Deutschland vorbereitet hatte, bei dem das tödliche Gift Rizin über eine Splitterbombe verbreitet werden sollte, bestätigt.
Gemeinsam mit seiner Ehefrau hatte der Angeklagte ab September 2017 einen jihadistisch motivierten Sprengstoffanschlag in Deutschland vorbereitet, um "Andersgläubige" zu töten. Das OLG Düsseldorf hat ihn deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Ehefrau wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.
Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil des OLG Düsseldorf nun rechtskräftig.
Über die Revision der Ehefrau ist noch nicht entschieden.
VorinstanzOLG Düsseldorf, Urt. v. 26.03.2020 - III-6 StS 1/19
Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf v. 10.12.2020
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