Der BGH hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des LG Berlin verworfen, durch das diese unter anderem wegen versuchten Mordes oder versuchten Totschlags zu Freiheitsstrafen zwischen sieben Jahren und neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden sind.
Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es am 10. Mai 2017 in dem von einem der Angeklagten betriebenen Café in Wedding zu einer Schießerei unter Einsatz vollautomatischer Waffen. Hintergrund der Tat war, dass dem Nebenkläger von Personen aus der organisierten Kriminalität vorgeworfen wurde, er habe mehrere hundert Kilogramm Marihuana unterschlagen. Er sollte deshalb zur Rede gestellt und gegebenenfalls getötet werden. Verletzt wurde bei der Schießerei aufgrund glücklicher Umstände niemand.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die jeweils auf mehrere Verfahrensbeanstandungen sowie auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten verworfen.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz
Landgericht Berlin – Urteil vom 12. November 2019 – (529 Ks) 234 Js 162/17 (11/17)
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 45/2021 v. 26.02.2021