Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zum Gesetzentwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) Stellung genommen.
Der DAV kritisiert, dass die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen bei Weitem noch nicht ausreichen, um das derzeit immer noch krisenverschärfende und sanierungsfeindliche Steuerrecht abzumildern. Der DAV schlägt insbesondere vor, Verlustverrechnung und -übertragung vorübergehend großzügig zu erweitern, um Insolvenzen zu vermeiden.
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Stellungnahme des DAV Nr. 24/2021 v. 03.03.2021 (PDF, 314 KB)
Quelle: Pressemitteilung des DAV v. 03.03.2021