Prüfung im Rahmen des AnwaltZertifikatOnline
Aufbau der Quartalsprüfung und Anerkennung als Pflichtfortbildung
Für das AnwaltZertifikatOnline können Sie viermal im Jahr (jedes Quartal) eine qualifizierte Prüfung ablegen.
Aufbau einer Quartalsprüfung
Die Quartalsprüfungen bestehen zwischen 6-8 Multiple-Choice-Fragen. Bei jeder Frage gibt es 2-4 Antwortmöglichkeiten.
Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens 75% korrekt beantworten.
Die Quartalsprüfungen prüfen die Aufsätze des zurückliegenden Quartals ab und starten jeweils im April, Juli, Oktober und Januar.
Login im Prüfungsportal der DAA
Anerkennung als Pflichtfortbildung (§ 15 Abs. 4 FAO)
Im Anschluss an die bestandene Prüfung können Sie Ihr Fortbildungszertifikat über das absolvierte Selbststudium sowie die durchlaufene Lernerfolgskontrolle (Fragen nebst Antworten) ausdrucken und Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen. Pro bestandener Quartalsprüfung erhalten Sie bis zu 1,5 Zeitstunden anerkannt.
Bei vier bestandenen Quartalsprüfungen erhalten Sie ein Zertifikat der DeutschenAnwaltAkademie, dass Sie zudem im Rahmen der DAV-Fortbildungsbescheinigung anerkannt wird.
Hinweis: Die Prüfung wird von der DeutschenAnwaltAkademie (DAA) betreut. Bei Fragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an die DAA unter der Telefonnummer 030/726153-120 oder per E-Mail: anwaltzertifikat@anwaltakademie.de .
Fragen zur Prüfung?
Die Prüfung wird von der DeutschenAnwaltAkademie (DAA) betreut. Bei Fragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an die DAA unter der Telefonnummer 030/726153-120 oder per E-Mail: anwaltzertifikat@anwaltakademie.de
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