Der Leitfaden zur Steuerberatervergütungsverordnung unterstützt Steuerberater dabei, ihre Beratungsleistung korrekt nach dem ab Juli 2025 gültigen Gebührenrecht abzurechnen und Streitigkeiten mit den Mandanten zu vermeiden.
Die aktuellen Fassungen der StBVV 2025 und des für Steuerberater teilweise ebenfalls einschlägigen RVG mit den amtlichen Vergütungstabellen, die im vorliegenden Werk zur Unterstützung bei der Honorarabrechnung redaktionell um praktische Umrechnungstabellen mit Bruchteilsgebührenwerten erweitert wurden, geben den rechtlichen Rahmen und die Grenzen vor, die der Steuerberater bei Vergütungsfragen zu beachten hat.
Praktische und verständliche Erläuterungen
Mit ausführlichen Erläuterungen zur StBVV 2025 und zu den für Steuerberater anwendbaren Teilen des RVG gibt der Leitfaden einen verlässlichen Überblick zum steuerlichen Gebührenrecht. Die Erläuterungen zur Vergütung unterstützen den Steuerberater dabei, den Gebührenanspruch durchzusetzen und ihn dem Mandanten transparent zu erläutern.
Übersichten zu Gegenstandswerten und Leistungen
Nach Gebührentatbeständen sortierte Gebührenübersichten helfen beim schnellen Auffinden des gültigen Gebührenrahmens in der StBVV und im RVG, soweit es einschlägig ist. Auch bei der häufig unklaren Abrechnung der gebührenrechtlich nicht geregelten Tätigkeiten, die der Steuerberater außerhalb seiner Vorbehaltsaufgaben erfüllt (sogenannte "vereinbare Tätigkeiten" nach § 57 Abs. 3 StBerG), hilft eine ABC-Übersicht. Von A wie Abwickler bis Z wie Zwangsverwalter weist sie dem Steuerberater den Weg zu den hier weit verzweigten Rechtsgrundlagen für die Honorierung solcher Leistungen, die von § 670 BGB über § 265 Abs. 2 AktG bis hin zu § 153 ZVG i.V.m. § 23 ZwVwV reichen.
Eine ABC-Übersicht zu den Streitwerten im FG-Verfahren führt durch die Verfahrensgegenstände von A wie "Abgabe der Steuererklärung" bis Z wie "Zwangsvollstreckung". Die Übersicht zum FG-Verfahren erläutert die für die Abrechnung jeweils einschlägigen Gebührenwerte unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung des BFH. Sämtliche Tätigkeiten des Steuerberaters werden außerdem in einer Übersicht der Gebührentatbestände aufgeschlüsselt dargestellt.
Onlinerechner und Umrechnungstabellen
Praktische Umrechnungstabellen geben zu den Gebührentabellen der StBVV 2025 (Tabellen A bis D) geben alle einschlägigen Bruchteilsgebührenwerte als absolute Werte wieder. Entsprechende Umrechnungstabellen enthält das Werk auch für die Dezimalgebührenwerte der RVG-Tabellen, soweit sie für Steuerberater einschlägig sind (Tabellen zu §§ 13, 49 RVG). So kann der Steuerberater die absolute Höhe der verschiedenen Bruchteils- oder Dezimalgebühren, die in der StBVV oder im RVG als Gebührenrahmen für verschiedene Leistungen abhängig vom Gegenstandwert vorgesehen sind, auf einen Blick erkennen, einschätzen und wirtschaftlich bewerten als Grundlage für seine Honorarentscheidung.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
- Praxisnahe Erläuterungen zu StBVV 2025 und RVG
- Hinweise zu den für Steuerberater gem. §§ 17 Abs. 2, 21 Abs. 2 und 40 StBVV einschlägigen RVG-Vorschriften mit den gültigen Gebührensätzen
- Verordnungs- und Gesetzestexte im aktuellen Wortlaut (StBVV 2025 und RVG)
- Ab Juli 2025 gültige Gebührentabellen mit praktischen Umrechnungstabellen für alle Bruchteilsgebührenwerte (StBVV 2025) und Dezimalgebührenwerte (RVG)
- Katalog zu den vereinbaren Tätigkeiten und deren Abrechnung
- Gebührenrechner
Das ist neu
Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatungsvergütungsverordnung erhöht zum 1.7.2025 in der StBVV die Wertgebühren um 6 % und die mittleren Betragsrahmengebühr für die Lohnbuchführung um etwa 9 %. Bei der Zeitgebühr wird die Berechnungseinheit von "je halber Stunde" auf "je viertel Stunde" und zugleich der mittlere Gebührensatz um 9 % angehoben. Zudem werden das Tage- und Abwesenheitsgeld für Geschäftsreisen von Steuerberatern an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angeglichen und einheitliche Regelungen für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen geschaffen. Die bestehenden Beschränkungen bei Pauschalvergütungen entfallen. Schließlich werden aus Gründen der Rechtsklarheit vereinzelt neue Gebührentatbestände in die StBVV aufgenommen werden.
Das Kosten- und Betreungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) 2025 erhöht zum 1.6.2025 die Wertgebühren nach dem RVG um 6 %, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher werden angehoben, ebenso die Vergütung bei Vormundschaften und Betreuungen.
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