• 28.04.2026
  • juris PraxisReport Insolvenz- und Sanierungsrecht

Vorsätzliche unerlaubte Handlung bei Täuschung über nicht vorhandene Sicherheiten

Stellt der Vermieter die Mieträume auch nach Ablauf des Mietverhältnisses weiter zur Verfügung, weil er über nicht vorhandene Sicherheiten im Hinblick auf die Nutzungsentschädigung getäuscht wurde, sind die entstandenen Verbindlichkeiten des Schuldners von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
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juris PraxisReport Insolvenz- und Sanierungsrecht
Quelle: Fundstelle:
  • jurisPR-InsR 4/2026 Anm. 2
Autoren:
  • Verena Greiner