- 06.02.2026
- Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)
Das neue Online-Verfahren im Zivilprozess: Prozessuale Neuerungen ohne RVG-Anpassung
Mit dem am 13.6.2025 veröffentlichten Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) hat der Gesetzgeber einen weiteren Schritt hin zu einer konsequent digital ausgerichteten, modernen und bürgernahen Justiz getan. Seit Inkrafttreten am 23.12.2025 eröffnet das OVErpG den Ländern die Möglichkeit, ein eigenständiges Online-Verfahren als neue alternative Verfahrensart im Zivilprozess zu erproben. Vorgesehen ist der Einsatz insbesondere für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über Geldforderungen bis zur Wertgrenze des § 23 Nr. 1 GVG. Gleichzeitig soll das Verfahren als Modell dienen, um zivilgerichtliche Abläufe insgesamt digitaler und effizienter zu gestalten.
Der Beitrag von Diplom-Rechtspfleger Maik Schlaak richtet den Fokus auch auf die kostenrechtlichen Auswirkungen dieser Reform. Hervorzuheben ist dabei, dass das Gerichtskostengesetz (GKG) bereits an die neuen verfahrensrechtlichen Vorschriften angepasst wird, während das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bislang unverändert bleibt. Dieser Umstand ist nicht nur praktisch bedeutsam, sondern wirft auch die grundsätzliche Frage auf, ob die digitale Transformation der Justiz erfolgreich gelingen kann, wenn das Vergütungsrecht der Anwältinnen und Anwälte nicht mit modernisiert wird.
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