- 26.02.2026
- Compliance Berater (CB)
Gemeinsam gegen Finanzkriminalität: Neue Möglichkeiten durch Partnerschaften für den Informationsaustausch (Art. 75 EU-Geldwäsche-Verordnung)
Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nimmt der Staat auch zahlreiche Akteure der Privatwirtschaft in die Pflicht. Dabei hat sich schon seit Langem die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein Austausch von geldwäscherelevanten Informationen zwischen den einzelnen Akteuren die Effizienz und Effektivität in diesem Bereich deutlich steigern würde. In der Praxis findet ein solcher Austausch hingegen bislang meist nur in rudimentärem Umfang statt. Ab 2027 schafft die EU-Geldwäsche-Verordnung (AML-VO) erstmals einen konkreten Rahmen für den strukturierten und fortlaufenden Informationsaustausch zwischen den Verpflichteten der Privatwirtschaft sowie den relevanten Behörden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten und Ansätze des geldwäschebezogenen Informationsaustauschs und beleuchtet die sich zukünftig unter der AML-VO ergebenden Vorgaben und Potenziale, wobei auch die datenschutzrechtlichen Aspekte einer Beteiligung in den Blick genommen werden. Der Fokus liegt hierbei auf der Perspektive der verpflichteten Wirtschaftsakteure.
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