- 11.03.2026
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Steuerrecht
Grunderwerbsteuer: Geplanter Vorrang der Anteilsvereinigung vor den Bewegungstatbeständen und weitere Neuerungen
Der Regierungsentwurf (RegE) eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (9. StBerGÄndG) wurde am 14.01.2026 vom Kabinett verabschiedet. Der RegE sieht diverse grunderwerbsteuerliche Änderungen vor. Neben einer vorgesehenen Verlängerung der Anzeigefrist für Stpfl. einheitlich auf einen Monat soll durch die Einfügung eines neuen § 1 Abs. 3b GrEStG auch das Verhältnis der Share-Deal-Tatbestände zueinander (§ 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG) zugunsten eines Vorrangs der Anteilsvereinigung neu geregelt werden. Hiermit soll die bisherige Signing-Closing-Problematik i.S. einer Einmalbesteuerung zum Signing gelöst werden. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist für Mitte Juni 2026 geplant. Das Gesetz soll zum 01.09.2026 in Kraft treten.
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