• 02.02.2026
  • Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)

Steuereffekte der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs. 2a EStG

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v. 14.07.2025 (Gesetz v. 14.07.2025, BGBl. I 2025 Nr. 161) zielt darauf ab, gezielte Investitionsanreize durch steuerliche Vergünstigungen zu schaffen. Neben der befristeten Wiedereinführung und Aufstockung der geometrisch-degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 7 Abs. 2 EStG wurde eine besondere arithmetisch-degressive Abschreibung für angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt. Die Vergünstigung soll deutliche Anreize für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich setzen (Gesetzentwurf v. 03.06.2025, BT-Drs. 21/323, S. 22). Im Veranlagungsjahr 2026 wird die volle Jahreswirkung der Maßnahme auf rd. 1,8 Mrd. € Steuer-mindereinnahmen geschätzt (Gesetzentwurf v. 03.06.2025, BT-Drs. 21/323, S. 13). Es stellt sich die Frage, welche Investitionsanreize durch § 7 Abs. 2a EStG tatsächlich geschaffen werden.

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Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)
Quelle: Fundstelle:
  • DStZ 2026, 65-69
Autoren:
  • Prof. Dr. Franz Jürgen Marx