• 18.09.2026
  • Erbschaft-Steuerberater (ErbStB)

Gemeinnützigkeit im Bereich der Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grundsteuer

Für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke werden im Steuerrecht in vielfältiger Weise Steuererleichterungen gewährt (insb. Körperschaftsteuerbefreiung § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; Spendenabzug §§ 10b, 34g EStG; Gewerbesteuerbefreiung § 3 Nr. 6 GewStG). Dies geht von der totalen Steuerbefreiung etwa im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bis zu keiner Befreiung etwa im Grunderwerbsteuerrecht. Im Anschluss an den Beitrag zu den Auswirkungen der Gemeinnützigkeit auf die Erbschaft- und Schnekungsteuer (s. Halaczinsky, ErbStB 2026, 256) behandelt der vorliegende Beitrag die Auswirkungen der Gemeinnützigkeit i. R. weiterer Verkehrsteuern.

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Erbschaft-Steuerberater (ErbStB)
Quelle: Fundstelle:
  • ErbStB 2026, 296-298
Autoren:
  • Raymond Halaczinsky