- 25.03.2026
- Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht (ESGZ)
Notwendige Entgeltgleichheit auch bei Überstunden von Teilzeitbeschäftigten
Das BAG verschärft die Anforderungen an tarifliche Mehrarbeitszuschläge. Zuschläge erst ab Überschreiten der Vollzeitschwelle benachteiligen Teilzeitbeschäftigte unzulässig – und können zugleich eine mittelbare Geschlechtsdiskriminierung darstellen. Vor dem Hintergrund der europäischen Entgelttransparenzvorgaben gewinnt die Entscheidung zusätzliche Brisanz.
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