- 16.02.2026
- Familienrecht kompakt (FK)
Haushaltsgegenstände: Nutzungsvergütung für einen Haushaltsgegenstand ist auch ohne Antrag zuzusprechen
Der BGH stellt Folgendes klar: Um eine Nutzungsvergütung (§ 1361a Abs. 3 S. 2 BGB) festzusetzen, bedarf es keines diesbezüglichen Sachantrags des zur Überlassung des Haushaltsgegenstands verpflichteten Ehegatten. Der Beitrag erläutert, welche wichtigen Punkte der BGH mit dieser Entscheidung für die Praxis geklärt hat.
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