- 19.09.2025
- GesundheitsRecht (GesR)
Physician Assistants – Offene Rechtsfragen eines neuen Berufsstandes
Die Tätigkeit im medizinischen Bereich wurde anhand des Arztvorbehaltes von jeher in ärztliche Tätigkeit und sonstige nichtärztliche Tätigkeit unterschieden. Für den Bereich des nichtärztlichen Personals sind vor allem pflegerische Tätigkeiten anerkannt, die durch entsprechend ausgebildetes Pflegepersonal erbracht werden. Seit den 1990er Jahren etabliert sich, zunächst international, der Beruf des Physician Assistant (kurz: PA). Dabei handelt es sich um einen eigenen nichtärztlichen Heilberuf. Dieses Berufsbild etabliert sich derzeit auch im deutschsprachigen Raum.
Es handelt sich um einen eigenständigen Beruf, der hinsichtlich der Verantwortung und Qualifikation zwischen ärztlicher und pflegerischer Tätigkeit anzusiedeln ist. In der Folge wird auch vermehrt diskutiert, ob Leistungen weiterhin nur in Delegation oder als selbständige Heilkunde durch Nichtärzte ausgeübt werden können und dürfen. Mit dieser eigenständigen Tätigkeit gehen Rechtsfragen einher, die bislang größtenteils unbeantwortet sind. Dies betrifft sowohl berufsrechtliche als auch zivil- und strafrechtliche Fragestellungen.
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