- 21.08.2026
- GesundheitsRecht (GesR)
Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten in der ambulanten und stationären Versorgung durch die private Krankenversicherung – ein Überblick
Mit einem Versichertenanteil von rund 10,5 % ist die private Krankenversicherung (PKV) ein zentraler Pfeiler des dualen Gesundheitssystems in Deutschland (KBV, Versichertenstruktur 2023, https://www.kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/gesundheitsdaten/versichertenstruktur, Stand 23.2.2026). Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch ein kollektivvertragliches System geprägt ist, basiert die PKV auf dem Prinzip der Individualversicherung. Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (Medical Device Regulation, MDR) reichen von einfachen Verbandmitteln über diagnostische Geräte bis hin zu komplexen Implantaten. Ihre Erstattungsfähigkeit in der PKV hängt nicht nur von der medizinischen Notwendigkeit ab, sondern auch von der konkreten Vertragsgestaltung, der Versorgungsform und der Abrechnungslogik. Dieser Beitrag beleuchtet überblicksweise die rechtlichen Grundlagen, die praktische Umsetzung und die Herausforderungen für Versicherte, Leistungserbringer und Hersteller.
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