- 26.11.2025
- GmbHRundschau (GmbHR)
Die interprofessionelle GmbH & Co. KG von Anwälten, Ärzten und Apothekern im Bereich des Arzt- und Arzneimittelrechts
Auf Grundlage der „Horn“-Entscheidung des BVerfG ist die interprofessionelle Zusammenarbeit von Anwälten, Ärzten und Apothekern in der PartG im Bereich des Arzt- und Arzneimittelrechts zulässig. Die BRAO-Novelle beseitigte das Sozietätsverbot und öffnete die GmbH & Co. KG als haftungsbeschränkte Rechtsform für Anwälte. Während die PartG mbB nur bei Berufsfehlern haftungsbeschränkt ist, bietet die GmbH & Co. KG einen vollständigen Haftungsausschluss. Eine Beteiligung von Ärzten und Apothekern ist gem. § 107 Abs. 1 Satz 2 HGB nur möglich, wenn deren Berufsrecht sowohl die Kooperation als auch die GmbH & Co. KG erlaubt. Da die Länder für das Berufsrecht zuständig sind und die Regelwerke auf klassische Tätigkeiten fokussieren, bleibt dies problematisch.
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