• 14.01.2026
  • KoR (IFRS)

CSRD-Berichterstattung im Ländervergleich: Auswirkungen unterschiedlicher Umsetzungsgrade auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Seit dem 01.01.2024 unterliegen bestimmte europäische Unternehmen erstmals den Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Zugleich ist die CSRD in mehreren Mitgliedstaaten der EU noch nicht fristgerecht in nationales Recht überführt worden, sodass ihre Vorgaben dort nicht greifen. Gleichwohl sind die Vergleichbarkeit und Transparenz der in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen zentrale Ziele der CSRD. Der Beitrag geht der Frage der Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen aus Ländern mit unterschiedlichem Umsetzungsstand der CSRD und ihrer Aussagekraft nach. Dazu werden ausgewählte Elemente der Nachhaltigkeitsberichterstattung analysiert und sowohl inhaltliche Berichtsschwerpunkte als auch der Umfang ihrer Prüfung berücksichtigt.

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KoR (IFRS)
Quelle: Fundstelle:
  • KoR 2026, 15-24
Autoren:
  • Tatjana A. Juppe
  • Christian Orth
  • Frank Mayer
  • Kai-Uwe Marten