- 08.08.2025
- notar - Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis
Formulierungen zur Wechselbezüglichkeit im Ehegattentestament
Das Thema Wechselbezüglichkeit wird insbesondere in Laien-Ehegattentestamenten häufig fahrlässig mit folgendem Satz abgehandelt: „Sämtliche Verfügungen sollen wechselbezüglich sein, soweit gesetzlich zulässig“; auch in juristischen Formularbüchern lassen sich solche Sätze finden.
Für den juristischen Berater muss sich die Frage stellen, ob eine solche Formulierung tatsächlich dem Willen der Eheleute entspricht. Sowohl die Wechselbezüglichkeit an sich als auch deren Wirksamkeitsfolgen und Bindungswirkungen sind dispositiv und können von den Eheleuten frei bestimmt werden. Es gibt mannigfaltige Situationen, in denen sich eine Anpassung im Sinne der Interessenlage der Eheleute anbietet.
Der Beitrag zeigt auf, welche Formulierungen in Ehegattentestamenten sinnvoll und notwendig sein können, um die individuellen Wünsche der Ehegatten abzubilden.
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