- 11.09.2026
- RVG professionell (RVG prof.)
Anrechnung: Anwaltliches Wahlrecht bei Anrechnung der Geschäftsgebühr: Bindung der Staatskasse
Gerade in sozialgerichtlichen Verfahren mit vorangegangenem Widerspruchsverfahren stellt sich für beigeordnete Anwälte regelmäßig die Frage, wie die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist und gegenüber welchem Kostenschuldner – Mandant oder Staatskasse – diese Anrechnung erfolgt. Besonders konfliktträchtig ist dabei das Spannungsverhältnis zwischen dem anwaltlichen Wahlrecht nach § 15a RVG und den Erstattungsmechanismen gegenüber der Staatskasse nach § 58 RVG. Die Praxis zeigt, dass Kostenbeamte und Gerichte die Anrechnung häufig eigenständig vornehmen und dabei das vom Rechtsanwalt ausgeübte Wahlrecht nicht beachten. RVG prof. klärt darüber auf, ob und in welchem Umfang die Staatskasse an die Ausübung dieses Wahlrechts gebunden ist.
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