• 16.09.2026
  • Strafverteidiger Forum (StraFo)

Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers im Hinblick auf § 184b Abs. 5 StGB

Das Spannungsverhältnis zwischen effektivem Strafrechtsschutz und den Verfahrensgrundsätzen eines fairen Strafprozesses tritt im Bereich des Umgangs mit kinderpornographischen Inhalten in besonderer Schärfe zutage. Insbesondere das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers gemäß § 147 StPO im Kontext des Tatbestandsausschlusses nach § 184b Abs. 5 StGB wirft komplexe und bislang nicht abschließend geklärte Rechtsfragen auf. Während der Gesetzgeber mit der Privilegierungsregelung des § 184b Abs. 5 StGB die notwendige Einbindung bestimmter Berufsgruppen in die strafrechtliche Aufarbeitung entsprechender Sachverhalte ermöglichen wollte, zeigt die praktische Anwendung der Norm erhebliche Unsicherheiten und Wertungswidersprüche.

Die jüngere Rechtsprechung – insbesondere die restriktiven Vorgaben zur Weitergabe entsprechender Inhalte durch den Verteidiger – verdeutlicht eine zunehmende Tendenz zur Einschränkung verteidigungsrechtlicher Handlungsspielräume. Dies gewinnt vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung, der wachsenden Bedeutung elektronischer Aktenführung sowie der zunehmenden Einbindung externer Sachverständiger zusätzliche Brisanz. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Verteidiger im Rahmen ihrer Berufsausübung Zugriff auf verfahrensrelevante Inhalte erhalten, diese vervielfältigen oder weitergeben dürfen, berührt dabei nicht nur strafrechtliche, sondern auch verfassungsrechtliche Gewährleistungen, insbesondere das Recht auf effektive Verteidigung und ein faires Verfahren.

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Strafverteidiger Forum (StraFo)
Quelle: Fundstelle:
  • StraFo 2026, 357-364
Autoren:
  • Manon Heindorf