- 25.11.2025
- Versicherung und Recht kompakt (VK)
Haftungsrecht: Verletzung eines Ersthelfers geschieht „beim Betrieb“ des Unfall-Kraftfahrzeugs
Verletzt sich ein Ersthelfer nach einem vom einem Kraftfahrzeugführer verursachten Auffahrunfall beim hektischem und ungeschicktem Abstellen und Absteigen von seinem Motorrad, ist dies dem Betrieb des unfallverursachendem Kraftffahrzeugs nach § 7 Abs. 1 StVG zuzurechnen. Der Beitrag erläutert die Entscheidung des OLG Hamm.
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Erlaubt unter anderem die Recherche im "Bruck/Möller", einem der renommiertesten Großkommentare zum VVG.