- 28.10.2025
- Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ)
Systembedingte Ausnahmen von der unionsrechtlich verpflichtenden Energiebesteuerung
Nach der Logik der Energiesteuerrichtlinie soll die Verbrennung von Energieerzeugnissen nur dann steuerlich erfasst werden, wenn sie eine Generierung von Energie in Form motorischer Leistung oder von Wärme bewirkt. Die betreffenden Erzeugnisse werden durch Bezugnahme auf die Kombinierte Nomenklatur enumerativ aufgeführt. Diese Logik verlangt jedoch, auch die Besteuerung von Substitutionserzeugnissen vorzusehen, wenn sie zur Wärme oder Krafterzeugung eingesetzt werden. Umgekehrt besteht eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen und Regelungen, nach denen bestimmte Verwendungen, Prozesse und Verfahren – mitunter nicht ohne Weiteres systemkonform – aus dem Anwendungsbereich der Energiesteuerrichtlinie ausgewiesen sind, was allfällige Abgrenzungsprobleme mit sich bringt, welche die Rechtsprechung reichlich beschäftigt haben. Der Autor führt den Leser mit gekonnter Hand durch das mitunter kritisch zu sehende Dickicht der einschlägigen Regelungen.
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