juris PraxisKommentar Vergaberecht GWB | VgV | SektVO | KonzVgV | VSVgV | VOB/A | VOL/A | UVgO | WRegG

Das ganze Vergaberecht aktuell kommentiert und intelligent vernetzt mit dem juris Portal.

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Die 6. Auflage des juris PraxisKommentars Vergaberecht von Heiermann/Zeiss/Summa stellt basierend auf der Vergaberechtsreform das komplette Vergaberecht kompakt und praxisorientiert dar.

Der erfahrene Autorenkreis aus Anwaltschaft und Justiz, Beschaffungspraxis in Behörden sowie der anwendungsorientierten Wissenschaft aktualisiert den Onlinekommentar laufend hinsichtlich neuer Entwicklungen. Zitierte Rechtsprechung, Gesetze und Literaturquellen rufen Sie bequem per Mausklick auf.

  • Laufend aktualisierte Kommentierung mit maximalem Praxisbezug
  • Höchster Bedienkomfort dank juris Wissensmanagement
  • Einzigartiges Aktualisierungskonzept bringt Beratungssicherheit
  • Intelligente Vernetzung mit dem juris Portal bringt Zeitgewinn

ab 16,00 €
mtl. 1-3 Nutzer *
*Mindestlaufzeit 12 Monate:

Alle Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangabenverordnung. Die Preise verstehen sich - soweit nicht anders angegeben - zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn Sie Fragen haben oder sich als Letztverbraucher für unsere Produkte interessieren, wenden Sie sich bitte an vertrieb@juris.de

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Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Prof. Wolfgang Heiermann (Rechtsanwalt, München) |  Prof. Dr. Christopher Zeiss (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW), Bielefeld) |  Hermann Summa (Richter am Oberlandesgericht a.D., Mainz)
Bearbeiter:  Marion Baumann (Rechtsanwältin, Berlin) |  Christian Below (Rechtsanwalt, Hannover) |  Dr. Andreas Bock (Rechtsanwalt, Hannover) |  Dr. Corinna Contag, LL.M. (Referentin im Referat Grundsatzfragen Vergaberecht, Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), Koblenz) |  Norbert Dippel (Rechtsanwalt) |  Dorian Dorschfeldt (Rechtsanwalt, Berlin) |  Arno Gerlach (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht) |  Dr. Thomas Haug (LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Honorarprofessor an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung, Konstanz, Bremen) |  Dr. Oliver Heinrich (Rechtsanwalt, Köln) |  Thorsten Hillmann (Rechtsanwalt, Frankfurt a. M.) |  Dr. Heiko Hofmann (Rechtsanwalt, Frankfurt a. M.) |  Prof. Dr. Lutz Horn (Rechtsanwalt, Frankfurt a. M.) |  Dr. Christoph Jahn (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Paderborn) (Fachanwalt für Vergaberecht, Paderborn) |  Christoph Kaiser (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Frankfurt) |  Valentin Klumb, B. A. (Rechtsanwalt, Bachelor of Arts in Public Management & Governance) |  Annette König (Rechtsanwältin, Hannover) |  Dr. Irene Lausen (Ministerialrätin, Referatsleiterin, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Wiesbaden) |  Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe (Hochschullehrer i.R.) |  Dr. Annette Mutschler-Siebert (M. Jur. (Oxon), Rechtsanwältin, Berlin) |  Ulrich Nelskamp (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Bonn) |  Dr. Roderic Ortner, LL.M. (Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Vergaberecht, München) |  Bernd Panzer (Referent für Vergabe und Recht im Hochbau und Immobilienwesen, E-Vergabe, Senatorin für Finanzen, Bremen) |  David Portner (Rechtsanwalt) |  Daniel Rücker (LL.M, Hauptamtlicher Beisitzer der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Leipzig) |  Dr. Kai-Uwe Schneevogl (Rechtsanwalt, Frankfurt a. M.) |  Dr. Jörg Sommer (Rechtsanwalt und Justitiar, Kassel) |  Hermann Summa (Richter am Oberlandesgericht a.D., Mainz) |  Prof. Dr. Christian-David Wagner (Rechtsanwalt, Leipzig) (Fachanwalt für Vergaberecht, Leipzig) |  Gerald Webeler (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Koblenz) |  Roman Willweber, LL.M. (Referent, Bundesamt für Güterverkehr, Köln) |  Prof. Dr. Christopher Zeiss (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW), Bielefeld) |  Felix Zimmermann (Referent für Öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht, BITCOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Berlin)

Mit dem juris PraxisKommentar Vergaberecht garantiert immer auf dem aktuellen Rechtsstand

Im Vordergrund der 6. Auflage stehen maßgebliche Themen wie die Elektronische Vergabe, die Bindung an das Vergaberecht und Ausnahmen, Ausschreibungspflichten und Ausnahmen, Beschaffungsfreiheit vs. Nichtdiskriminierung, Transparenz und Dokumentation, Rüge, Nachprüfung und Rechtsschutz

Kommentiert werden alle relevanten Vorschriften des Vergaberechts, insbesondere:

  • GWB - Teil 4, Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184)
  • Vergabeverordnung (VgV)
  • Sektorenverordnung (SektVO)
  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
  • Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
  • Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)

  • Die 2019 überarbeitete VOB/A ist vollständig berücksichtigt.
  • Vollkommentierung des Wettbewerbsregistergesetzes unter Berücksichtigung der Wettbewerbsregisterverordnung

Im juris Portal profitieren Sie neben der umfassenden Vernetzung aller Dokumente und der direkten Erreichbarkeit der zitierten Entscheidungen und Normen von zahlreichen intelligenten Wissensmanagement-Funktionen, die Ihnen im Arbeitsalltag echte Erleichterungen bringen. Beispielsweise können Sie sich mit dem juris Fassungsvergleich die Änderungen der VOB/A 2019 gegenüber VOB/A 2016 bequem auf einen Blick anzeigen lassen.

Neben dem Onlinekommentar können Sie Ihren juris PraxisKommentar zusätzlich offline als E-Book nutzen. Drei kostenfreie Downloads der E-Book-Ausgabe sind inbegriffen.

Nutzen Sie die Expertise unserer Autorinnen und Autoren aus Anwaltschaft und Justiz, zentralen Beschaffungsstellen, Nachprüfungs- und Beschaffungsbehörden sowie der anwendungsorientierten Wissenschaft.

Das innovative dreistufige Aktualisierungsmodell erlaubt den Autoren, schnell auf Veränderungen zu reagieren. Relevante Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung werden im Onlinekommentar laufend eingepflegt:

  • Stufe 1: Fortlaufende Einarbeitung von Aktualisierungshinweisen
  • Stufe 2: Überarbeitung einzelner Bereiche der Kommentierung, etwa bei umfangreichen Gesetzesänderungen oder bei gesteigerter Rechtsprechung
  • Stufe 3: Regelmäßige Komplettbearbeitung in Form von Neuauflagen

Sowohl im Onlinekommentar und als auch im E-Book können Sie alle zitierten Entscheidungen, Normen und Literaturnachweise per Klick direkt im Volltext aufrufen. So behalten Sie die Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur stets im Blick. Die Verlinkungsdichte der juris PraxisKommentare ist bis heute einzigartig.

Ihre Vorteile mit juris

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