360° FZulG eKommentar

Der 360° eKommentar FZulG informiert ausführlich über die ab 01.01.2020 geltende Rechtslage. Durch den 360° eKommentar werden Berater und ihre Mandanten in die Lage versetzt, die Fördermöglichkeiten möglichst umfassend auszuschöpfen.

Bereits während des laufenden Gesetzgebungsprozesses wurde der 360° eKommentar anlassbezogen aktualisiert. Beratungshinweise, Beispiele und Übersichten (z. B. zu den wichtigen Beratungsfeldern wie begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Bescheinigung und Antragstellung) runden den hochaktuellen eKommentar ab.

Topaktuell kommentiert:

  • Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v. 21.12.2020: Hinweise zu den Änderungen in § 3 FZulG Rz.49 und Rz.50 sowie § 10 FZulG Rz.11
  • § 5 FZulG (Antrag auf Forschungszulage) Rz. 31 zur elektronischen Übermittlung der Bescheinigung von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage an das zuständige Finanzamt
  • § 6 FZulG (Bescheinigung)
  • Rz.12: Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage: zum vollständig digitalen Verfahren
  • Rz.13 Informationen zur Antragstellung mit Checkliste
  • § 9 FZulG (Anzuwendende Rechtsvorschriften der Europäischen Union) Rz. 10: Unternehmen in Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise i.S.d. AGVO
  • § 13 FZulG (Verfolgung von Straftaten) Rz. 7: BMF v. 20.1.2021 u.a. zur Anwendbarkeit der Vorschriften der Steuerhinterziehung
  • § 17 FZulG (Evaluierung und wissenschaftliche Forschung) Rz. 13: zu den Erhebungsmerkmalen i.S.d. Steuerstatistikgesetzes

Ihre Vorteile:

  • Optische Hervorhebung der Aktualisierungen
  • Zitierfähigkeit aktueller und alter Kommentierungen
  • Hinweise auf Entwicklungen und Entstehungsprozess des Gesetzes
  • Zahlreiche Arbeitshilfen und Gesetzesmaterialien

Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Alexander Strecker (Steuerberater, Rechtsanwalt)

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