Arzthaftungsrecht

Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung

Das bereits in 15. Auflage erscheinende Werk versteht sich nicht als Lehrbuch. Vielmehr macht das RWS-Skript 137 das immer dichter werdende Netz der Leitlinien der arzthaftungsrechtlichen Rechtsprechung insbesondere des BGH und der OLG transparent.

Das geltende Arzthaftungsrecht ist kein statisches Recht. Vielmehr wird es insbesondere in der Rechtsprechung des BGH stetig verfeinert und an neue Herausforderungen angepasst. Wichtige Entscheidungen des BGH ergingen zu Abgrenzungsfragen, so etwa

  • zur Abgrenzung der öffentlich-rechtlichen von der zivilrechtlichen Tätigkeit des sogenannten Durchgangsarztes
  • zur Abgrenzung von Diagnose- und Befunderhebungsfehler oder
  • zur Abgrenzung von Primär- und Sekundärschaden.

Fragen zur Eingriffsaufklärung wurden geklärt: zur Haftung des nur aufklärenden Arztes oder zur Pflicht zur wiederholten Aufklärung über die Möglichkeit einer Sectio bei veränderten Umständen. Besondere Bedeutung dürfte schließlich auch den Ausführungen des BGH zur sekundären Darlegungslast von Krankenhäusern in den sogenannten "Hygienefällen" zukommen.

Für die Neuauflage haben die Autoren, die Tag für Tag mit dem Arzthaftungsrecht zu tun haben, zahlreiche neue Entscheidungen ausgewertet und in das Buch aufgenommen, unter anderem zu folgenden Rechtsfragen:

  • Kein Schadensersatz wegen unterlassenem Behandlungsabbruch bei krankheitsbedingtem Leiden (BGHZ 221, 352)
  • Eingeschränkte AGB-Kontrolle bei ärztlichen Aufklärungsformularen (BGHZ 231, 31)
  • Wirksamkeit einer Klausel über zu leistenden Schadensersatz bei vorzeitiger Abreise des Patienten (BGH – III ZR 80/20)
  • Voraussetzungen des erforderlichen Zurechnungszusammenhangs unter Schutzzweckgesichtspunkten (BGH – VI ZR 206/21)
  • Ausrichtung der Aufklärung am allgemeinen Sprachverständnis (BGH – VI ZR 462/15 und BGH – VI ZR 117/18)
  • Rechtsprechung zur Grundaufklärung (BGH – VI ZR 27/17)
  • Plausibilitätsprüfung eines hypothetischen Entscheidungskonflikts (BGH – VI ZR 401/19)
  • Entscheidungsbefugnis getrennt lebender Elternteile bei Schutzimpfungen ihrer Kinder (BGH – XII ZB 157/16)
  • Beschränkung der Beweisfolgen von Dokumentationsversäumnissen auf negative Vermutungswirkungen (BGH – VI ZR 71/17)

Rezensionen

"Der Pauge/Offenloch ist die eigentliche Patientenrechtsfibel. [...] Selbst in Zeiten ausgezeichneter Online-Angebote greift man zum Pauge/Offenloch: wegen seiner klaren, bewährten und vertrauten Struktur, seiner Übersichtlichkeit, seiner Prägnanz und seiner geradezu norddeutschen Sachlichkeit. [...] Der Pauge/Offenloch ist für die/den Arzthaftungsrechtler/in unentbehrlich, schafft den Überblick in Struktur und Detail auf dem aktuellen Stand der Medizinrechtspraxis und ist in seiner Aktualität konkurrenzlos." Prof. Dr. Dieter Hart zur Vorauflage, in: MedR 36/2018

"Als Fazit ist festzuhalten, dass das RWS-Skript auch in de Neuauflage bei jedem Arzthaftungsrechtler im Regal stehen muss. [...] Der Rezensent hat in seiner langjährigen arzthaftungsrechtlichen Praxis stets mit Gewinn auf die jeweiligen aktuellen Auflagen des Werks zurückgegriffen. Es kann zur Anschaffung nur wärmstens empfohlen werden." RA Rudolf Günter zur Vorauflage, in: Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement 5–6/2018

"Der wesentliche Vorteil des Werkes besteht in seiner Übersichtlichkeit und der sehr prägnanten Darstellung der Leitgedanken, die für die Rechtsprechung führend sind. Empfehlenswert ist das Werk daher nicht nur für Praktiker, die einen schnellen und effektiven Zugriff auf ein bestimmtes Problem erlangen wollen, sondern vor allem auch für Einsteiger in dem Rechtsgebiet, die die Kerngedanken der Rechtsprechung nachvollziehen wollen.
Das Werk erhebt nicht den Anspruch, ein Lehrbuch des Arzthaftungsrechts zu sein. Es liefert aber einen schnellen und klaren Zugriff auf die wichtigsten Problerne." RA Dr. Max Middendorf zur Vorauflage, in: ZGMR 3/2018

Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Burkhard Pauge (Richter am Bundesgerichtshof a. D.), Thomas Offenloch, Prof. Dr. Patrick Gödicke (Richter am Oberlandesgericht, Frankfurt a. M.)

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