Beweisantragsrecht im Strafprozess

Das Beweisantragsrecht ist für Verteidiger das wichtigste Recht, um auf die Art und den Umfang der Beweisaufnahme im Strafprozess Einfluss zu nehmen.

Richtig eingesetzt, kann der Beweisantrag seine Wirkung in mehrere Richtungen entfalten: Er erweitert die Aufklärungspflichten des Gerichts in der Hauptverhandlung, ermöglicht die Festschreibung des in der Beweisaufnahme ermittelten Sachverhalts und ist oftmals Anknüpfungspunkt für eine erfolgreiche Revision. Obwohl das Beweisproblem das zentrale Problem des Strafprozesses darstellt, sind die Entwicklungen zur Beschränkung des Beweisantragsrechts in der Gesetzgebung sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung der letzten Jahre unübersehbar. Die kontinuierliche Verschärfung des Konnexitätserfordernisses oder die Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen sind solche Rechtsschöpfungen, die den Wirkungskreis des Beweisantragsrechts einengen.

Es stellt sich deshalb in der Hauptverhandlung immer wieder aufs Neue die Frage, welcher Beweisantrag in welcher Situation der Richtige ist und wie er formuliert werden muss, um in der Tatsachen- oder gegebenenfalls auch in der Revisionsinstanz Erfolg zu haben. Eine schematische Antwort hierauf gibt es nicht. Das Beweisantragsrecht bietet – trotz aller Einschränkungstendenzen – eine Fülle von Möglichkeiten, angemessen auf die sich jeweils stellende Prozesssituation zu reagieren. Entscheidend sind umfassende Kenntnisse der Beweisantragsmöglichkeiten und die sorgfältige sprachliche Fassung von Beweisanträgen.

Die Neuauflage enthält deshalb zu jedem Themengebiet eine Vielzahl von Beispielen und Mustern, anhand derer die Systematik des Beweisantragsrechts erläutert und die praxisgerechte Formulierung von Beweisanträgen aufgezeigt wird. Die höchstrichterliche Rechtsprechung, die das Beweisantragsrecht in den letzten Jahren stark geformt hat, wird in ihren praktischen Auswirkungen erläutert.

Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Dr. Thorsten Junker (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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