juris PraxisKommentar SGB XI

– Soziale Pflegeversicherung

Die Vorschriften des SGB XI sind angesichts der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen in einer immer älter werdenden Gesellschaft in Deutschland von hoher praktischer Relevanz. Sie stehen immer wieder im Spannungsfeld der allgemeinpolitischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Diskussion.

Der juris PraxisKommentar SGB XI berücksichtigt die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur zum SGB XI mit den Schwerpunkten:

  • Leistungsberechtigter und versicherungspflichtiger Personenkreis
  • Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung
  • Organisation und Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung

Die Autorinnen und Autoren verfügen über große praktische Erfahrung, sei es in der Justiz oder als führende Mitarbeiter in Verwaltung und Verbänden.

AKTUELLER STAND: Mit den Änderungen durch Art. 34 des sogenannten Wachstumschancengesetzes vom 27.03.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108)

Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche grundlegende und aktuelle Gesetzesänderungen - rund 15 Änderungsgesetze seit der Vorauflage:

  • Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2652)
  • Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl I 2021, 4906)
  • Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (COV19VorschrÄnd/ImpfPrävStärkG) vom 10.12.2021 (BGBl I 2021, 5162)
  • Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen v. 23.03.2022 (BGBl I 2021, 482)
  • Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.06.2022 (BGBl I 2022, 969)
  • Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) v. 28.06.2022 (BGBl I 2022, 938)
  • Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch v. 09.11.2022 (BGBl I 2022, 2018)
  • Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) v. 20.12.2022 (BGBl I 2022, 2793)
  • Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 06.06.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 146)
  • Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) v. 19.06.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 155)
  • Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung v. 17.07.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 191)
  • Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG) v. 15.12.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 359)
  • Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) v. 22.03.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 101)
  • Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108)

Wesentliche Neuerungen in der 4. Auflage

Die Gesetzesänderungen reichen von der Überarbeitung der Regelungen des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, von der Erhöhung der Pflegeleistungen, von der Einführung und Erhöhung von Leistungszuschlägen, um die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile in der vollstationären pflegerischen Versorgung zu reduzieren, über die Ergänzung des Leistungskatalogs um die Leistung der Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Versorgungs- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson bis hin zur Erhöhung der Beitragssätze und der Anpassung des Beitragsrechts an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern.

Umfassende Änderungen im SGB XI brachte insbesondere das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, kurz PUEG (BGBl. I 2023 Nr. 155). Dieses hat das Ziel, insbesondere die häusliche Pflege zu stärken und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sowie andere Pflegepersonen zu entlasten. Darüber hinaus sollen die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende verbessert sowie die Potentiale der Digitalisierung für Pflegebedürftige und für Pflegende noch besser nutzbar gemacht werden, vgl. BT-Drs. 20/6869, S. 1.

Fortlaufende Online-Aktualisierung

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Herausgeber und Autoren
Herausgeber des Gesamtwerkes:  Prof. Dr. Rainer Schlegel (Präsident des Bundessozialgerichts a.D., Kassel), Prof. Dr. Thomas Voelzke (Vizepräsident des Bundessozialgerichts a.D., Kassel)
Bandherausgeber:  Prof. Dr. Ernst Hauck (Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D., Kassel)
Bearbeiter:  Christoph Altmiks (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin), Nicola Behrend (Richterin am Bundessozialgericht, Kassel), Prof. Dr. Norbert Bernsdorff (Richter am Bundessozialgericht a. D., Kassel), Dr. Martin Estelmann (Richter am Bundessozialgericht, Kassel), Jan Henrik Fischer (Richter am Sozialgericht, Saarbrücken), Dr. Herrmann Frehse (Vorsitzender Richter am Landessozialgericht a.D., Düsseldorf), Prof. Dr. Ernst Hauck (Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D., Kassel), Prof. Dr. Ernst Hauck (Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D., Kassel), Dr. Kerstin Sabina Heidenreich (Justitiarin, GKV-Spitzenverband, Berlin), Dr. Raphael Klein (Präsident des Sozialgerichts für das Saarland, Saarbrücken), Dr. Petra Maria Knorr (Richterin am Bundessozialgericht, Kassel), Prof. Dr. Steffen Luik (Richter am Bundessozialgericht, Kassel), Dr. Hanna Marwedel (Richterin am Sozialgericht, Hamburg), Dr. Christian Mecke (Richter am Bundessozialgericht, Kassel), Dr. Miriam Meßling (Richterin des Bundesverfassungsgerichts, Karlsruhe), Dr. Daniel O'Sullivan (Richter am Landessozialgericht, Stuttgart), Dr. Christiane Padé (Richterin am Bundessozialgericht, Kassel), Carina Prange (Richterin am Landessozialgericht, Mainz), Madiha Rehman (Richterin am Sozialgericht, Saarbrücken), Dr. Steffen Roller (Direktor des Sozialgerichts, Konstanz), Dr. Julie-Andrée Trésoret (Richterin am Landessozialgericht, Saarbrücken), Ass. iur. Anne Kristina Vieweg (Referentin, Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., Köln), Eva von Glinski (Richterin am Sozialgericht, Mainz), Dr. Andreas Wahl (Richter am Bundessozialgericht, Kassel), Dr. Nicola Waldhorst-Kahnau (Richterin am Sozialgericht, z.Zt. Wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundessozialgericht, Kassel), Philipp Weiss (Richter am Sozialgericht, z.Zt. Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundessozialgericht, Kassel), Dr. Britta Wiegand (Präsidentin des Sozialgerichts, Speyer)

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