juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:10.04.2026
Quelle:juris Logo
Normen:§ 100a StPO, § 100 StPO, § 2022-07-0 BGB §, EUV 2016/679
Fundstelle:jurisPR-ITR 7/2026 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 7/2026 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 7/2026 - BMV veröffentlicht Referentenentwurf für ein Gesetz zur digitalen Fluggastabfertigung

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,


bis heute, Freitag, dem 10.04.2026, können Interessierte noch Stellungnahmen zum Referentenentwurf des geplanten Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung abgeben. Der vom Bundesverkehrsministerium (BMV) vorgebrachte Entwurf sieht Änderungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), des Passgesetzes (PassG) und des Personalausweisgesetzes (PAuswG) vor, um den Abfertigungsprozess an Flughäfen durch biometrische Bildverarbeitung zu digitalisieren. Das Vorhaben ist dabei keineswegs neu: Bereits 2024 hatte die ehemalige Bundesregierung im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes eine nahezu identische Regelung vorgesehen, diese wurde jedoch aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken aus dem Gesetzgebungsverfahren gestrichen. Am 29.04.2026 soll das Kabinett den Entwurf nun beschließen.

Kernstück des Entwurfs ist der neue § 19e LuftVG-E, der Luftfahrtunternehmen, Flugplatzbetreibern und Bodenabfertigungsdienstleistern ermöglicht, auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung des Fluggastes Daten aus dem Chip des Reisepasses oder Personalausweises auszulesen. Am Flughafen wird eine Gesichtsaufnahme des Fluggastes erstellt, in ein biometrisches Template umgewandelt, temporär in einer Datenbank hinterlegt und einmalig mit dem Lichtbild im Ausweisdokument abgeglichen. An den nachfolgenden Kontrollpunkten – vom Check-in über die Gepäckaufgabe bis zum Boarding – erfolgt die Identifikation dann allein über den Abgleich der biometrischen Muster bzw. Templates, ohne erneute Dokumentenvorlage. Das aufgenommene Foto ist unmittelbar nach Erstellung der Muster zu löschen und das Template, sobald dieses „nicht mehr erforderlich“ ist, spätestens jedoch drei Stunden nach Abflug. Die eingesetzten Verfahren müssen dabei vom BSI zertifiziert werden. Durch dieses Verfahren prognostiziert das BMV jährliche Einsparungen von rund 63 Mio. Euro für die Wirtschaft und über einer Million Stunden für Reisende.

Dass der Gesetzgeber das Vorhaben trotz der gescheiterten Vorgängerregelung erneut aufgreift, unterstreicht den politischen Willen zur Digitalisierung der Reisekette. Die im Rahmen des letzten Entwurfs vom damals amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, insbesondere hinsichtlich der Erforderlichkeit und der Signalwirkung für den Zugriff nichtöffentlicher Stellen auf biometrische Daten, geäußerten Bedenken dürften jedoch auch diesmal den Gesetzgebungsprozess begleiten.

In dieser Ausgabe des PraxisReports befassen sich zunächst Nicolas Ziegler und Adele Hammerl mit dem erfolgreichen Eilantrag von Internetprovidern gegen eine Anordnung nach den §§ 100a Abs. 1, 100e StPO zur Protokollierung von DNS-Abfragen (BVerfG, Einstweilige Anordnung v. 25.11.2025 - 1 BvR 2317/25) (Anm. 2).

Sodann ist Victor Monsees mit einer Anmerkung zum immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO im Rahmen eines Zero-Day-Exploits vertreten (LG Krefeld, Urt. v. 06.11.2025 - 3 O 93/24) (Anm. 3).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Christoph Halder zum verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung eines Berichts des BSI über sicherheitskritische Software (VG Köln, Beschl. v. 02.12.2025 - 1 L 3105/25) (Anm. 4).

Ingo Schöttler bespricht einen Beschluss des LG Nürnberg-Fürth zur Erforderlichkeit eines „doppelten“ Anfangsverdachts und Ablehnung einer pauschalen Kontaminationsthese bei historischen Darknet-Spuren (LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 23.02.2026 - 12 Qs 46/25) (Anm. 5).

Zuletzt beschäftigt sich Jens Ferner mit einem Urteil des BGH zur Notwendigkeit des Vorhaltens eines Kündigungsbuttons nach § 312k BGB (BGH, Urt. v. 22.05.2025 - I ZR 161/24) (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


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