juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:10.10.2025
Quelle:juris Logo
Fundstelle:jurisPR-ITR 20/2025 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 20/2025 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 20/2025 - Bürokratieabbau: NKR übergibt Jahresbericht 2025 an BMDS

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

vergangene Woche, am 02.10.2025, hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) dem Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, seinen Jahresbericht 2025 mit dem Titel „Einfach, schnell, wirksam. Den Staat neu gestalten“ übergeben. Das unabhängige, zehnköpfige Kontroll- und Beratungsgremium zieht darin Bilanz zum Stand des Bürokratieabbaus sowie zu den Bemühungen der Verwaltungsdigitalisierung.

Der Beirat kommt zu dem Ergebnis, dass die Bürokratiekosten mit jährlich etwa 64 Milliarden Euro zwar auf hohem Niveau verbleiben, jedoch im Jahresvergleich gesunken sind. So sei der Erfüllungsaufwand für Gesetze im betrachteten Zeitraum (Juli 2024 bis Juli 2025) um rund 3,2 Mrd. Euro zurückgegangen. Dieser Abwärtstrend sei jedoch mit Vorsicht zu betrachten, da die Bundesregierung seit August 2025 „mehrere sehr belastende Vorhaben beschlossen“ habe, so der Vorsitzende des Normenkontrollrats, Lutz Goebel. Hierbei handele es sich insbesondere um Umsetzungsakte für Vorhaben aus Europa, wie die NIS-2-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit und die CSR-Richtlinie für die Vereinheitlichung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Normenkontrollratsvorsitzende lobt in diesem Zusammenhang die von Dr. Karsten Wildberger vorgestellte Modernisierungsagenda, befürchtet jedoch, dass Einige in der Regierung noch nicht mitziehen werden. Die relevanten Zuständigkeiten müssten gebündelt werden, fordert der Beirat – vor allem erwarte man eine Klärung der Rollenverteilung vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), der Digitalministerkonferenz, dem IT-Planungsrat und der Föderalen IT-Kooperation Fitko.

In dieser Legislaturperiode ist der NKR beim BMDS angesiedelt. Wie sein Bericht bestätigt, hat das junge Ministerium von Dr. Karsten Wildberger das Potential, erhebliche Einsparungen zu realisieren. Ob diese umgesetzt werden können, bleibt abzuwarten.

In dieser Ausgabe des PraxisReports befasst sich zunächst Klaus Spitz mit einem Urteil des BAG zum digitalen Zugangsrecht einer Gewerkschaft (BAG, Urt. v. 28.01.2025 - 1 AZR 33/24) (Anm. 2).

Sodann ist Matthias Wenn mit einer Anmerkung zur Erschütterung der Beweiskraft eines elektronischen Empfangsbekenntnisses vertreten (KG, Beschl. v. 15.05.2025 - 17 U 4/25) (Anm. 3).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Tobias Koch zur Frage des Eingriffes in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch eine KI-generierte Imitation (LG Berlin II, Urt. v. 20.08.2025 - 2 O 202/24) (Anm. 4).

Maximilian Schubert besprecht ein Urteil des BVerfG zum hinreichenden Inlandsbezug bei von Ramstein aus durchgeführten Drohneneinsätzen (BVerfG, Urt. v. 15.07.2025 - 2 BvR 508/21) (Anm. 5).

Zuletzt beschäftigt sich Elias Wirth mit einem Urteil des VGH Mannheim zu den Anforderungen an die (digitale) Lehre nach der Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Baden-Württemberg (VGH Mannheim, Urt. v. 07.07.2025 - DL 16 S 1957/23) (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


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