Abgabenordnung § 413 Einschränkung von Grundrechten Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt. Fußnoten
Neugefasst durch Bek. v. 1.10.2002 I 3866
Fassungen, Zitierungen und Änderungen![]() Zu § 413 AO 1977 gibt es eine weitere Fassung. § 413 AO 1977 wird von 18 Entscheidungen zitiert. § 413 AO 1977 wird von sechs landesrechtlichen Vorschriften zitiert. § 413 AO 1977 wird von 18 Verwaltungsvorschriften des Bundes / von Bundesbehörden zitiert. § 413 AO 1977 wird von elf Zeitschriftenbeiträgen und Literaturnachweisen zitiert. § 413 AO 1977 wird von neun Kommentaren und Handbüchern zitiert.
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