Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz
Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
§ 1 - § 6 Abschnitt 1 Beschussprüfung von Schusswaffen und Böllern
§ 7 - § 10 Abschnitt 2 Verfahren der Beschussprüfung
§ 11 - § 17 Abschnitt 3 Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 11 Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 12 Modellbezeichnung bei Bauartzulassungen
- § 13 Inverkehrbringen von Schussapparaten aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist
- § 14 Beschaffenheit pyrotechnischer Munition
- § 15 Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte
- § 16 Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten
- § 17 Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten
§ 18 - § 21 Abschnitt 4 Verfahren bei der Bauartzulassung
§ 21a - § 21c Abschnitt 4a Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§ 22 - § 25 Abschnitt 5 Periodische Fabrikationskontrolle, Einzelfallprüfung, Wiederholungsprüfung
§ 26 - § 27 Abschnitt 6 Festlegung der Maße und Energiewerte für Feuerwaffen (Maßtafeln), Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition
§ 28 - § 37 Abschnitt 7 Zulassung von Munition
§ 38 - § 40 Abschnitt 8 Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Munition
§ 41 - § 41 Abschnitt 9 Beschussrat
§ 42 - Schlussformel Abschnitt 10 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
- Anlage I Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes
- Anlage II Beschusszeichen, Prüfzeichen
- Anlage III Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition
- Anlage IV Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe
- Anlage V Grenzwerte für Elektroimpulsgeräte nach § 15 Abs. 5
- Anlage VI Ermittlung der Bewegungsenergie der Geschosse
- Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz