- 12.12.2025
- Arbeitsrecht aktiv (AA)
Datenschutz: Permanente Videoüberwachung eines ArbN kostet den ArbG 15.000 EUR
Eine permanente unzulässige Überwachung nahezu aller Betriebsräume und des Arbeitsplatzes über 22 Monate trotz Widerspruchs des betroffenen ArbN ist eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Dies rechtfertigt eine Geldentschädigung von 15.000 EUR, entschied das LG Hamm.
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