- 20.11.2025
- Betriebs-Berater (BB)
Änderung der Lieferkettensorgfaltspflichten: Kaum Entlastung bei steigender Rechtsunsicherheit für Unternehmen
Der Koalitionsvertrag stellte Unternehmen die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Aussicht. Die am 3.9.2025 von der Bundesregierung vorgelegten Änderungsvorschläge sehen indes keine Abschaffung vor. Vielmehr schlägt die Bundesregierung punktuelle Änderungen des LkSG vor. Deren (fehlende) entlastende Wirkung für Unternehmen untersuchen die Autoren in diesem Beitrag. Die Vorschläge der Bundesregierung fallen zudem in eine Zeit, in der sich nach harten politischen Grabenkämpfen Kompromisslinien bei der EU-Harmonisierung durch die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) abzeichnen. Auf der Zeitachse führt dies die Bundesregierung in das Dilemma, entweder noch für einen überschaubaren Zeitraum strengere deutsche Regeln fortzuschreiben oder zu versuchen, die weiteren Entwicklungen zu antizipieren und sich abzeichnende, jedoch nicht finale Kompromisslinien bei der CSDDD bereits zu berücksichtigen. Für Unternehmen droht diese Gemengelage nun zu weiterer Rechtsunsicherheit statt zu echten Entlastungen zu führen.
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