- 12.06.2026
- Betriebs-Berater (BB) - Arbeitsrecht
Verfahrensrechtlicher Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Prozess vor den Arbeitsgerichten
Unternehmen und Arbeitgeber verfügen über zahlreiche Informationen, die “vertraulich” sind und dem Zugriff einer breiteren Öffentlichkeit entzogen werden sollen. In Gerichtsverfahren lässt sich jedoch häufig nicht ausschließen, dass eben solche Geschäftsgeheimnisse zur wirksamen Rechtsverteidigung zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden müssen. Seit April 2025 besteht mit § 273a ZPO die Möglichkeit, derartige Geschäftsgeheimnisse im Prozess auch vor den Arbeitsgerichten zu schützen. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Voraussetzungen und Anwendungsbereiche im Arbeitsrecht.
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