- 01.06.2026
- Praxis Steuerstrafrecht (PStR)
Außergewöhnliche Belastungen: Betrug durch Schockanruf führt nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung
Ein durch einen sog. Schockanruf verursachter Vermögensverlust ist nicht als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG abzugsfähig, wenn die Handlung objektiv vermeidbar gewesen wäre und keine existenzbedrohende Belastung vorliegt. Das hat das FG Münster entschieden. Der Beitrag erläutert, wie sich die Entscheidung auf die Substanziierungsanforderungen bezüglich außergewöhnlicher Belastungen in Betrugsfällen auswirkt.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Praxis Steuerstrafrecht (PStR).
Zugriff erhalten Sie mit:
Zugriff erhalten Sie mit:
juris Steuerstrafrecht
Verlagsübergreifend und exklusiv: Die Top-Literatur der jurisAllianz zum gesamten Steuerstrafrecht.
juris Wirtschaftsstrafrecht
Mit führenden Werken zum Arbeits-, Insolvenz-, und Steuerstrafrecht navigieren Sie sicher durch die vielschichtige Materie des Wirtschaftsstrafrechts.
SteuerPraxis KI ESV, IWW, Stollfuß powered by juris
SteuerPraxis KI ist Ihr Assistent im Tagesgeschäft. Die smarte Steuer-KI nutzt garantiert zuverlässige Quellen.