• 28.05.2026
  • Wege zum Sozialrecht (WzS)

Welche Daten benötigt die Sozialverwaltung – und wie kann man sie erheben?

Die Sozialverwaltungsbehörde benötigt eine umfangreiche, auch digitale Datensammlung, um den Bürgern bei ihren Anträgen effektiv helfen zu können und die internen Arbeitsabläufe zu verschlanken. Diese Datensätze sollen passgenau sein, möglichst keine unnötigen Informationen beinhalten, aber auf der anderen Seite auch so präzise sein, dass sich valide Prognosen erlauben lassen. Es sind Angaben zur Person, Familienstand, Einkommen etc. erforderlich, damit Anträge bearbeitet werden können. Desweiteren benötigt die Behörde aber auch Daten, die ihr Aufschluss über die Zusammensetzung der BürgerInnen in ihrem Zuständigkeitsbereich gibt, damit sie verlässlich planen kann. Hier stellt sich dann die Frage, welche Daten relevant sind und wie man sie ergebnisorientiert erheben kann.

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Wege zum Sozialrecht (WzS)
Quelle: Fundstelle:
  • WzS 2026, 164-171
Autoren:
  • Dr. Marje Mülder
  • Christian Hey-Nguyen
  • Dr. Haiko Schönfeld
  • Sebastian Beil
  • Dr. Jens Hildebrandt