- 23.06.2026
- Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb)
Testierfreiheit und Gleichheitssatz: Zur Unwirksamkeit diskriminierender Nachfolgeregeln im Erb- und Gesellschaftsrecht
Konkurrenz belebt das Geschäft. Auch die Nachfolge im (Familien-)Unternehmen gelingt am besten, wenn mehrere geeignete Nachfolger um die Stelle konkurrieren, sich beweisen müssen und sodann der Wunschkandidat ausgewählt werden kann. Vor diesem Hintergrund verwundert es, wenn noch immer in Rechtsprechung und Literatur diskutiert wird, ob die Erbfolge nach dem Prinzip der männlichen Primogenitur geregelt oder ob in gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklauseln generell weibliche Abkömmlinge ausgeschlossen werden können. Die Frage, ob eine unzulässige Diskriminierung vorliegt, wenn nur männliche Abkömmlinge erb- oder nachfolgeberechtigt sind, beschäftigt daher regelmäßig deutsche und europäische Gerichte. Kürzlich entschied der OGH Wien (Urt. v. 24.1.2019 – 6 Ob 55/18h), dass Klauseln in Gesellschaftsverträgen, wonach weibliche Abkömmlinge nicht in die Gesellschafterstellung nachrücken können, nichtig seien. Auch der EGMR (Urt. v. 5.7.2022 – 70133/16, Dimici/Türkei), hält den Ausschluss weiblicher Abkömmlinge von den Erträgen einer Familienstiftung für unzulässig. Die deutschen Zivilgerichte hingegen bestätigten bislang Nachfolgeregelungen nach dem Prinzip der männlichen Primogenitur. Diese Ansicht ist in der Literatur wiederum nicht unangefochten.
Zugriff erhalten Sie mit: